Bei Streitigkeiten rund um Gebäude kommt es häufig auf technische Details an. Ich unterstütze Ihre Kanzlei mit unabhängigen Untersuchungen und nachvollziehbaren Stellungnahmen – damit Sie bautechnische Sachverhalte fundiert rechtlich bewerten können.
Feststellungen und Schlussfolgerungen klar getrennt
Technische Prüfung vorhandener Gutachten
Sachverständige Zuarbeit für die anwaltliche Fallbearbeitung
Fachliche Unterstützung, die weiterhilft
Behauptungen anhand des baulichen Zustands prüfen
Liegt ein Ausführungsmangel vor? Kommen Alterung, Nutzung oder ein älterer Schaden als Ursache infrage? Ich untersuche den feststellbaren Zustand, die verfügbaren Unterlagen und die technischen Zusammenhänge. Nachgewiesene Befunde, begründete Schlussfolgerungen und offene Fragen werden deutlich voneinander getrennt.
Typische Anlässe für die Zusammenarbeit
Die Untersuchung wird auf die technischen Fragen des jeweiligen Mandats ausgerichtet. Dazu können Mängelbehauptungen, strittige Schadensursachen oder die Plausibilität geplanter Instandsetzungen gehören.
Bauleistungen, Sanierungen und behauptete Ausführungsfehler
Feuchtigkeit und Schimmel in mietrechtlichen Auseinandersetzungen
Schäden an Gemeinschafts- und Sondereigentum
Behauptete Gebäudeschäden nach einem Immobilienkauf
Technische Erforderlichkeit und Plausibilität von Sanierungsleistungen
Vorhandene Gutachten fachlich prüfen
Ich prüfe Untersuchungsmethoden, Befunde und Schlussfolgerungen auf technische Nachvollziehbarkeit. Widersprüche, unzureichend belegte Ursachenannahmen oder nicht berücksichtigte Zusammenhänge werden herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage können fachliche Anmerkungen und konkrete technische Ergänzungsfragen vorbereitet werden.
Zustände dokumentieren und Ortstermine begleiten
Bevor Schäden überarbeitet oder beseitigt werden, kann eine rechtzeitige Dokumentation wichtig sein. Ich erfasse den vorgefundenen Zustand und relevante Schadensmerkmale. Bei gemeinsamen Ortsterminen unterstütze ich als privat beauftragter Sachverständiger, erläutere technische Sachverhalte und benenne offene Untersuchungsfragen.
Technische Zuarbeit mit klaren Zuständigkeiten
Eine Ersteinschätzung, eine schriftliche Stellungnahme oder eine ausführliche Untersuchung: Der Umfang richtet sich nach der Fragestellung. Ich unterstütze bei der technischen Aufbereitung und bei fachlichen Fragen zu vorliegenden, auch gerichtlichen Gutachten. Die rechtliche Würdigung, Schriftsätze und Verfahrensanträge bleiben Aufgabe Ihrer Kanzlei.
Ergebnisoffen und nachvollziehbar
Die Untersuchung folgt dem feststellbaren baulichen Zustand und den fachlich begründbaren Ergebnissen. Wo eine sichere Ursachenzuordnung nicht möglich ist, werden die Grenzen benannt. Aufgabenstellung, verfügbare Unterlagen und gewünschte Form der Dokumentation stimmen wir vor Beginn ab.